AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EHC Kloten Sport AG
1. Geltung
Die Hausordnung der stimo arena Kloten, und die AGB’s der EHC Kloten Sport AG gelten für sämtliche Meisterschaftsspiele
und Veranstaltungen, die Reglemente, die im Rahmen der von der Swiss Ice Hockey Federation
(SIHF) oder der National League (NL) von der EHC Kloten Sport AG oder vom EHC Kloten Verein (beide als
Veranstalter bezeichnet) in der stimo arena (nachgenannt Stadion) in Kloten und des dazugehörenden
Aussengeländes durchgeführt werden.
2. Rechte und Pflichten
2.1. Veranstalter
Im Rahmen des Hausrechtes sorgt der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf
der Veranstaltung und ergreift die notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen.
2.2. Zuschauer
Die Zuschauer, die durch Erwerb eines Tickets oder eines Abonnements, unabhängig davon ob dies entgeltlich
oder unentgeltlich erworben wird, den Zutritt zum Stadion wünschen, unterziehen sich der Hausordnung / AGB
und verpflichten sich, die Vorschriften der Hausordnung / AGB einzuhalten. Dasselbe gilt für Teilnehmer an
anderen Veranstaltungen, die ohne Erwerb eines Tickets besucht werden können. Im Weiteren verpflichten sich
die Zuschauer, den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals Folge zu leisten.
Die Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG erlauben keinen Wiedereintritt. Beim frühzeitigen Verlassen
der Veranstaltung wird kein Wiedereintritt gewährt. Das Ticket verliert beim Verlassen der Veranstaltung automatisch seine Gültigkeit.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der
Veranstaltung entschädigungs- los ausgeschlossen werden können.
Das Einnehmen und das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erwünscht. Rückgabe oder
Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich
nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebedatum.
Bei vorzeitigem Spielabbruch (das Spiel gilt als gespielt) oder angeordnetem Spiel unter Ausschluss der
Öffentlichkeit verfallen die Tickets und es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend
gemacht werden.
Beim Eintritt in die stimo arena können Zuschauer ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts
auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden. Ebenfalls kann
beim Eintritt in die stimo arena ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern, mittels amtlichen
Ausweises, kontrolliert und erfasst werden.
Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder der Identitätserfassung wird der Zutritt in die stimo arena
entschädigungslos verweigert.
2.3. Sichtbehinderung
Fahnen in den Stehplätzen
In Fanklubbereichen, insbesondere im Sektor SÜD (Stehplätze), besteht durchaus Sichtbehinderung durch das
Schwenken von Fahnen, stehenden Fans und dem Schutznetz. Reklamationen aufgrund dieser Gegebenheiten
sind ausgeschlossen.
3. Stadionvorschriften
3.1. Zutrittsvorschriften
• Der Eintritt zu den Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG ist nur mit gültigem Ticket (Einzelticket, Saisonkarte,
Staff, Akkreditierung) gestattet. Die entsprechenden Tickets/Ausweise sind für die aufgedruckten
Sektoren und Plätze des Stadions gültig und sind bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung aufzubewahren
und den Ordnungs- und Sicherheitskräften jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.
• Die Zuschauer haben sich einer Zutrittskontrolle zu unterziehen. Personen, die eine Kontrolle verweigern,
werden nicht eingelassen.
• Die EHC Kloten Sport AG behält sich beim Einlass in die stimo arena vor, bei ermässigten Tickets einen
Nachweis der Personalien mittels gültigen Personalausweises (wie ID, Fahrausweis, Ausländerausweis, AHV
Karte, Schüler- und/oder Lehrlingsausweis etc.) zu verlangen.
• Jeglicher Missbrauch im Zusammenhang mit Tickets (Dauerkarten und Einzeltickets), die gekauft wurden
(Kopierte Tickets, falsche angegebene Preiskonditionen, etc.) hat den sofortigen Entzug des Tickets zur
Folge. Im Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.00 erhoben und der Missbrauch wird verzeigt.
Personen, die verbotene und/oder gefährliche Gegenstände bei sich führen, wird der Eintritt in die stimo
arena verweigert es sei denn, sie geben diese Gegenstände unter Angaben der Personalien bei der
Eingangskontrolle freiwillig ab. Die eingezogenen Gegenstände werden am Ende der Veranstaltung, bis
längstens 15 Minuten nach Spielende, wieder zurückerstattet und sind abzuholen. Hiervon ausgenommen
sind Gegenstände, deren Tragen oder Besitz gesetzeswidrig ist. Diese werden zusammen mit den Personalien
des Besitzers der Polizei übergeben. Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten: Glas- und PETFlaschen,
Büchsen, Waffen aller Art, Lasergeräte, Feuerwerk jeglicher Art. Diese Aufzählung ist nicht
abschliessend und es gelten die einschlägigen Gesetze.
• Im Rahmen des Hausrechts kann der Veranstalter stark alkoholisierten (betrunkenen), unter Drogeneinfluss
stehenden und/oder randalierenden Zuschauern sowie Personen, die für ihr gewalttätiges und
aufrührerischen Verhalten bekannt sind und/oder denen gegenüber ein Betretungsverbot ausgesprochen
wurde (Stadion-verbot), den Zutritt zur stimo arena entschädigungslos verweigern.
3.2. Sicherheitsvorschriften
Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden angewiesen:
• Ihren Beitrag zum guten Gelingen der Veranstaltung zu erbringen, sich als faire Sportfans zu verhalten und
namentlich Ausschreitungen zu unterlassen.
• Den Weisungen der Verantwortlichen und der Ordnungs- und Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters
unverzüglich Folge zu leisten.
Das Nichtbefolgen von Anweisungen der Ordnungskräfte (Ordnungsdienst des EHC Kloten, Polizei, etc.) kann eine
Zutrittsverweigerung in die stimo arena sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Fangruppierungen zur Folge
haben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung des Ticketpreises. Ganze
Gruppierungen sind auch kollektiv betroffen, wenn nur einzelne Gruppenmitglieder gegen den Punkt 3.1 und 3.2
verstossen.
3.3. Sonstige Durchführungsvorschriften
• Das Rauchen ist im Stadion während den Veranstaltungen verboten.
• Übermässiger Alkoholkonsum ist untersagt.
• Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind verboten.
• Abfeuern von Knall- und Heulpetarden sowie das Abbrennen von Fackeln aller Art ist verboten und wird
gebüsst; die Strafverfolgung und die Geltendmachung von Schadenersatz wird vorbehalten.
• Das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche ist verboten und wird gebüsst.
• Das Mitführen von Speisen und Getränken ist untersagt. Ausschliesslich Babyflaschen für Kleinkinder sowie
pro Kind zwei Stück «Capri-Sonne» sind erlaubt.
4. Videoüberwachung
Die Zuschauer werden aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt und erklären sich damit
einverstanden. Die Aufnahmen bleiben unter Verschluss. Sie dienen bei Eintritt von Ereignissen als Beweismittel
und können den Untersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer
mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäss den geltenden Gesetzesbestimmungen
innert angemessener Frist gelöscht.
5. Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen die Stadionordnung
Die Zuschauer nehmen zur Kenntnis, dass sie bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung
entschädigungslos aus dem Stadion ausgeschlossen und aus dem Stadion entfernt werden können. Der
Veranstalter kann im Rahmen des Hausrechts jederzeit gegenüber Personen, die sich nicht an die Hausordnung /
AGB halten, ein Stadionverbot (Betretungsverbot) aussprechen oder die Polizei beiziehen. Bei Aussprache eines
Stadionverbotes wird eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- an den Betroffenen fakturiert. Verstösse
oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung / AGB können im Weiteren eine Anzeige beim zuständigen
Gericht zur Folge haben. Zudem behält sich der Veranstalter weitere Massnahmen vor, um das Stadionverbot
durchzusetzen. Es können dem Betroffenen Bussen für Verstösse oder Zuwiderhandlungen in Rechnung gestellt
werden.
6. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Zuschauer übernimmt durch
den Besuch der Veranstaltung das Risiko durch den Besuch im Stadion selbst.
EHC Kloten Sport AG / Juli 2022